| Gesetz zur Dedigitalisierung von Staatsbürgerschaftsanträgen – 12.08.2026 |
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Abschnitt Eins
Elektronische Staatsbürgerschaftsanträge werden abgeschafft, bis eine künftige Änderung diese Bestimmung aufhebt. Abschnitt ZweiStaatsbürgerschaftsanträge müssen auf Papier ausgefüllt und der Regierung zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt werden. Abschnitt DreiDie Regierung ist nicht verpflichtet, Einzelpersonen Zugang zu Staatsbürgerschaftsanträgen zu gewährleisten oder solche Unterlagen zugänglich zu machen. Abschnitt VierAlle Bürger, die ihre Staatsbürgerschaft ursprünglich durch das elektronische Antragsverfahren erworben haben, behalten ihre Staatsbürgerschaft. |
| Gesetz zur Reform der Ehrentitel – 20.09.2026 |
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Abschnitt Eins
Titel werden Personen aufgrund bestimmter Regierungsämter, ihrer Verbindung zur Regierung oder einer Ehrung durch die Regierung verliehen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, verleiht das bloße Tragen eines Titels keine Befugnisse; diese ergeben sich aus dem jeweiligen Regierungsamt. Abschnitt ZweiDer Titel König beziehungsweise Königin steht dem Monarchen des bestehenden Königreichs zu. Tritt der Titelträger von seinem Amt zurück, verliert er diesen Titel, sobald ein Nachfolger die Krone übernimmt. Abschnitt DreiDie Kinder eines regierenden Monarchen tragen den Titel Prinz beziehungsweise Prinzessin. Die Titelträger behalten diesen Titel auf Lebenszeit. Abschnitt VierDer Titel Herzog beziehungsweise Herzogin wird Personen verliehen, die mit dem gegenwärtig regierenden Monarchen verwandt sind. Der amtierende Monarch kann diesen Titel auch einer Person verleihen, die sich in besonderem Maße um Zeteland verdient gemacht hat. Ein Monarch, der zu Lebzeiten von seinem Amt zurücktritt, erhält diesen Titel automatisch. Einmal verliehen, wird der Titel auf Lebenszeit geführt. Abschnitt FünfEine Person, die einen Landkreis innerhalb Zetelands regiert, trägt den Titel Graf beziehungsweise Gräfin. Dieser ersetzt die bisherigen Titel „Lord“ und „Lady“ für dieses Amt. Der Titel erlischt mit der Wahl eines neuen Grafen beziehungsweise einer neuen Gräfin für den betreffenden Landkreis. Abschnitt SechsEine Person, die eine Vizegrafschaft innerhalb Zetelands regiert, trägt den Titel Vizegraf beziehungsweise Vizegräfin. Der Titel erlischt mit der Wahl eines neuen Vizegrafen beziehungsweise einer neuen Vizegräfin für die betreffende Vizegrafschaft. Abschnitt SiebenPersonen, die die Distrikte des Königreichs Zeteland im Regierungsrat vertreten, erhalten den Titel Baron beziehungsweise Baronin. Mit dem Ausscheiden aus dem Regierungsrat verlieren sie diesen Titel. Abschnitt AchtEine Person, die ein aktives Regierungsmitglied ist, trägt den Titel Visbaron beziehungsweise Visbaroness. Mit dem Ausscheiden aus ihrem Amt verliert sie diesen Titel. Abschnitt NeunDer Titel Ritter wird Personen verliehen, die außergewöhnliche Tapferkeit und besonderen Mut im Dienste Zetelands zeigen, um ihre Verdienste zu würdigen. Abschnitt ZehnDie Titel Lord beziehungsweise Lady bezeichnen künftig nicht mehr die Regierung eines Landkreises, sondern den Besitz von Land innerhalb Zetelands. Dies gilt unabhängig davon, ob das Land als Territorium, Vizegrafschaft oder Landkreis eingestuft ist. Der Titel ist an das Landeigentum gebunden und gilt sowohl bei gemeinschaftlichem Eigentum mehrerer Personen als auch bei Alleineigentum. Er geht erst verloren, wenn der Titelträger kein Land mehr innerhalb des Königreichs Zeteland besitzt. |
| Gesetz über bedeutungsvolle Wendungen und Symbolik – 13.10.2026 |
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Abschnitt Eins
Der offizielle Wahlspruch des Königreichs Zeteland lautet „Ibnass, Welesen, ond Freihal“. Abschnitt ZweiDer Phönix wird zum Nationaltier Zetelands bestimmt. Abschnitt DreiDas bisherige Wappen wird durch das neu vorgestellte und dem Regierungsrat vorgelegte Wappen ersetzt. Abschnitt VierDie Flagge trägt das neue Wappen in ihrer Mitte. Abschnitt FünfDie Flagge hat stets ein Seitenverhältnis von 3:5 und besteht aus drei waagerechten Streifen in den Farben Magenta, Schwarz und Weiß, von oben nach unten angeordnet. Alle Streifen sind gleich hoch und ergeben zusammen die Gesamthöhe der Flagge. |